Teilnahmebedingungen (AGB) des Vorteilssystems „SZ Card“ für Wareneinkauf und Dienstleistungen
1. Kundenbeziehungen
1.1. An dem Vorteilssystem des Systembetreibers (siehe 9.5., im Folgenden Sächsische Zeitung genannt) nimmt jeder Abonnent der Sächsischen Zeitung teil, der durch seine Unterschrift auf dem Aktivierungsantrag sein Einverständnis mit den Teilnahmebedingungen erklärt hat.
1.2. Für jeden Abonnenten wird eine SZ Card kostenlos ausgegeben. Mit der SZ Card können verschiedene Vorteile in Anspruch genommen werden. Diese Teilnahmebedingungen regeln den Einsatz der SZ Card und den Umgang mit den daraus resultierenden Vorteilen, sofern diese als Boni nachträglich an die einzelnen Abonnenten gelangen.
1.3. Die jeweils ausgegebene SZ Card (oder Zusatzkarte) kann ausschließlich durch die Person genutzt werden, auf deren Namen sie ausgestellt ist. Die SZ Card (oder Zusatzkarte) ist nicht übertragbar.
2. Bonus
2.1. Gegen Vorlage der SZ Card gewähren die teilnehmenden Partnerfirmen in den im Partnerfirmen-Verzeichnis aufgeführten Akzeptanzstellen beim Bezug von bestimmten Waren und Dienstleistungen einen Bonus. Der Bonus wird grundsätzlich nachträglich durch Gutschrift gewährt. Die Auszahlung erfolgt gemäß Ziffer 5. Die Boni werden nur bei Barzahlung oder einer Barzahlung gleichkommenden Weise (EC-Card) gewährt. Zahlung mit einer Kreditkarte ist von der Bonusgewährung ausgenommen. Die Höhe der gewährten Boni und die Warengruppen für die diese gewährt werden, sind jeweils dem aktuellen Partnerfirmen-Verzeichnis zu entnehmen.
2.2. Der mit der SZ Card realisierte Umsatz bei den angeschlossenen Partnerfirmen wird dort erfasst und elektronisch an die Sächsische Zeitung weitergeleitet. Dort wo keine elektronische Umsatzerfassung erfolgt, wird ersatzweise ein Umsatzbeleg durch die Partnerfirma erstellt und der Sächsischen Zeitung zur Registrierung zugeleitet. Zur Umsatzerfassung legen die Abonnenten vor dem Zahlungs- oder Kassiervorgang oder der Rechnungserstellung ihre SZ Card vor. Das heißt, die Vorlage der SZ Card muss in einem direkten Zusammenhang mit dem Kauf erfolgen. Eine nachträgliche Vorlage der SZ Card mit der Folge einer Bonusgewährung ist nicht möglich.
2.3. Bei Rückgängigmachung eines Kaufes, für den ein Bonus gutgeschrieben wurde, erfolgt die Stornierung der gewährten Gutschrift, unabhängig davon, aus welchem Rechtsgrund der Rücktritt erfolgte. Dies gilt auch, wenn ein Missbrauch der SZ Card vorliegt oder wenn durch das Personal der Partnerfirma Fehleingaben erfolgten.
2.4. Die Abonnenten können jederzeit über den Kundenservice unter Telefon 0351 4864-2107 den Wert ihrer gesammelten Boni in Erfahrung bringen.
3. Zusatzkarte
Auf Wunsch eines Abonnenten können Zusatzkarten für die mit dem Abonnenten in einem Haushalt lebenden Familienangehörigen ausgegeben werden. Zusatzkarten werden gegen eine Gebühr von je 2,50 EUR ausgegeben.
Für die Zusatzkarten wird kein anderes Konto geführt, so dass alle Boni, auch aus dem Einsatz der Zusatzkarten, ausschließlich auf dem Konto des Abonnenten gutgeschrieben werden.
4. Kartenverlust
4.1. Bei Verlust der SZ Card kann der Abonnent bei der Sächsischen Zeitung gegen eine Gebühr von 2,50 EUR eine Ersatzkarte anfordern.
4.2. Bei Verlust der SZ Card muss der Abonnent unverzüglich den Abo- Service der Sächsischen Zeitung ( Tel. 0351 4864-2107 ) unter dem Stichwort
SZ Card informieren.
5. Bonusauszahlung
5.1. Die Boni werden durch die Sächsische Zeitung unter der angegebenen Kundennummer registriert. Eine monatliche Auszahlung der Boni wird jeweils ab einem Mindestguthaben von 10,00 EUR vorgenommen.
Boniguthaben bis 10,00 EUR werden spätestens am Ende eines jeden Kalenderjahres auf das Konto des Karteninhabers ausgezahlt.
Ausgezahlt werden nur die Boni, die zum Zeitpunkt der Auszahlung auf dem Konto verbucht wurden. Der Kunde hat nur dann Anspruch auf Auszahlung der Boni, wenn und soweit die Partnerfirmen diese der Sächsischen Zeitung zur Verfügung gestellt haben.
5.2. Die Auszahlung der Boni erfolgt durch Überweisung auf ein inländisches Konto des Abonnenten, wie im vorliegenden Aktivierungsantrag angegeben. Für die Überweisung wird seitens der Sächsischen Zeitung keine Gebühr erhoben. Die Barauszahlung von Boni ist ausgeschlossen. Ist zum Zeitpunkt der Auszahlung von Boni kein Bankkonto für den Karteninhaber bekannt, so kann keine Auszahlung erfolgen. In diesem Fall verbleiben die Boni auf dem Konto.
5.3. Der Abonnent muss der Sächsischen Zeitung durch den Aktivierungsauftrag einmal eine schriftliche Zustimmung zur Überweisung der Boni auf sein Bankkonto erteilen. Solange diese Berechtigung seitens des Abonnenten nicht vorliegt, erfolgt keine Auszahlung der Boni.
5.4. Die Boni sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Verpfändung ist ausgeschlossen.
6. Änderungen der Teilnahmebedingungen
Die Sächsische Zeitung behält sich ferner vor, diese allgemeinen Teilnahmebedingungen zu ändern oder zu ergänzen, wenn und so weit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbräuchen geboten ist.
Änderungen der allgemeinen Teilnahmebedingungen werden bei der Sächsischen Zeitung durch Aushang und/oder durch Veröffentlichung in der Sächsischen Zeitung bekannt gegeben.
7. Haftungsausschluss
Bei Insolvenz einer Partnerfirma werden nur die Boni an die Abonnenten ausgeschüttet, die der Sächsischen Zeitung durch die Partnerfirma zur Verfügung gestellt wurden.
8. Bonusverfall
Können die dem Abonnenten gewährten und gesammelten Boni nicht auf ein Konto im Inland ausgezahlt werden, so verfallen sie nach einer Frist von 36 Monaten.
9. Kündigung
9.1. Die Sächsische Zeitung sowie die Abonnenten können die Teilnahme am Vorteilssystem der Sächsischen Zeitung unabhängig vom bestehenden Abonnement jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Die Kündigung gegenüber der Sächsischen Zeitung erfolgt durch schriftliche Mitteilung an die unten genannte Anschrift.
9.2. Die Teilnahme endet automatisch mit Wirkung der Kündigung des Abonnements.
9.3. Die Sächsische Zeitung behält sich vor, das Vorteilssystem unter Einhaltung einer angemessenen Frist, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer solchen Frist, unter Wahrung seiner Belange einzustellen, zu ergänzen oder zu verändern.
9.4. Im Fall einer Kündigung wird das auf dem Kartenkonto vorhandene Guthaben, unabhängig von der Höhe, fällig und gemäß Ziffer 5 der Teilnahmebedingungen ausbezahlt. Der Abonnent ist verpflichtet, die SZ Card bei Ablauf des Abonnements nicht mehr zu nutzen und unbrauchbar zu machen.
9.5. Systembetreiber:
DDV Mediengruppe GmbH & Co. KG
Sächsische Zeitung · SZ Card ·
01055 Dresden